Muster Fernunterrichtsvertrag
Der “Einfach weniger Stress”-Onlinekurs
(Online-Präventionskurs)
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist ein Gesetz zum Schutz von Teilnehmenden an Fernunterricht. Das FernUSG verlangt einen Fernunterrichtsvertrag zwischen dem Veranstalter von Fernunterricht (Veranstalter) und Teilnehmenden des Fernunterrichts (Teilnehmer). Veranstalter im Sinne des FernUSG und Vertragspartner ist das Einzelunternehmen Denkverstärker Psychologische Lösungen Prof. Timo Kortsch, Darlaten 50, 31600 Uchte, vertreten durch Dr. Timo Kortsch (Geschäftsführer).
Im Folgenden können Muster Fernunterrichtsverträge für die angebotenen Fernlehrgänge eingesehen werden.